- Insolvenzordnung
- Vierter Teil: Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
- Fünfter Teil: Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- Sechster Teil: Insolvenzplan
- Siebter Teil: Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
- Zehnter Teil: Verbraucherinsolvenzverfahren
§§ 312 bis 314 InsO
(weggefallen)